FAQ

Zu welchen Themen berät das KALZ?

  • Das KALZ berät Sie zu allen existenzsichernden Leistungen im Zusammenhang mit Erwerbslosigkeit, unter Einbeziehung von psycho-sozialen Aspekten.
  • Wir beraten zu allen Themen und Anliegen rund um das Jobcenter (SGB II), die Bundesagentur für Arbeit (SGB III) und das Sozialamt (SGB XII). Angrenzende Rechtsgebiete fließen natürlich in die Beratung ein.
  • Weitere Schwerpunkte in der Beratung sind arbeitsrechtliche Fragestellungen, bspw. zur Kündigung insbesondere in prekärer, sowie ausbeuterischer Beschäftigung. Diese sind unter anderem gekennzeichnet durch Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, fehlende Lohnzahlungen und Missachtung der Arbeitszeitbestimmungen.

Zu welchen Themen berät das KALZ nicht?

  • Das KALZ berät nicht zu rein steuerlichen oder rein gewerblichen Fragestellungen. 
  • Wir beraten nicht zum Thema Asylbewerberleistungsgesetz.
    Anliegen ohne existenzsichernde Fragestellung beraten wir ebenfalls nicht. Wir verweisen Sie aber gern an eine zuständige Beratungsstelle.

Wo finden die Beratungen statt?

  • Hans-Böckler-Platz 1, in der 2. Etage im DGB-Haus.

Ist der Zugang barrierefrei?

  • Ja, es gibt einen Aufzug.

Wann wird beraten?

  • Wir beraten nach telefonischer Terminabsprache während der Öffnungszeiten.

Wie kann ich einen Termin machen?

  • Montags werden ab 9 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 5 46 10-72 Beratungstermine für die laufende Woche vergeben. 

Kann ich ohne vorherige Terminvergabe beraten werden?

  • Eine Beratung ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Wie sieht der Ablauf der offenen Beratung aus?

  • Die offene Beratung am Mittwoch findet zur Zeit nicht statt. Bitte nutzen Sie die telefonische Terminvergabe montags, wenn Sie einen persönlichen Beratungstermin benötigen oder die telefonische Beratungszeit donnerstags.

Ich habe eine kurze Frage. Kann mir dennoch geholfen werden?

  • Donnerstags ist die Telefonberatung von 9.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 5 46 10-73 für kurze Fragen freigeschaltet.

Muss ich dringend einen Termin vereinbaren?

  • Wenn Sie einen Bescheid (z. B. Bewilligung von Leistungen) bekommen, dann läuft ab dem Erhalt des Briefes eine 30-Tage-Frist zum Handeln. Bei dringenden, finanziellen Notlagen oder akuten Problemen mit Behörden sollten Sie einen Termin vereinbaren.

Welche Unterlagen sollte ich ins KALZ mitbringen?

  • Für eine Beratung brauchen wir alle relevanten Unterlagen. Bringen Sie deshalb bitte unbedingt Ihre aktuellen und relevanten Bescheide der Behörde mit. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen vor dem Termin. Sollten Sie Anliegen arbeitsrechtlicher Natur haben, bringen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen, sowie die Kündigung oder den Arbeitsvertrag mit. So können wir gemeinsam Ihre nächsten Handlungsschritte planen.

Ist die Beratung kostenpflichtig?

  • Nein, die Angebote des KALZ sind für Sie kostenlos. Über eine Spende freuen wir uns natürlich immer.

Gehört das KALZ zum Jobcenter?

  • Nein, das KALZ ist ein eingetragener Verein.

Kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

  • Der KALZ e. V. sucht ehrenamtliche Begleiter*innen, die Ratsuchende bei Behördengängen unterstützen und ihnen zur Seite stehen. Die Begleiter*innen werden von uns geschult. Wir vermitteln Sie dann an die ratsuchende Person weiter. Weitere Informationen finden Sie hier.

Arbeitet das KALZ mit Behörden zusammen?

  • Wir beraten unabhängig von Behörden und führen Beratungen nur nach dem Prinzip der Freiwilligkeit durch. Die Beratungen sind vertraulich.